Disziplinarordnung

Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung und des Lernens, wo sich alle Beteiligten wohl fühlen sollen. Um erfolgreiches Lernen und Zusammenleben zu ermöglichen, bedarf es bestimmter Haltungen und Einstellungen, denen sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichtet fühlen:

a. alle Mitglieder der Schulgemeinschaft respektieren, dazu gehören die Mitschüler, die Lehrpersonen, das nicht unterrichtende Personal und die Direktion

b. Die eigene und die Persönlichkeit anderer achten und erkennen

c. Persönliches Eigentum und öffentliches Gut verantwortungsbewusst behandeln

Die Lehrpersonen und Mitarbeiter für Integration

Als Lehrpersonen und Pädagogen wissen wir, dass wir stets als Vorbild wirken.
Wir gehen davon aus, dass unsere Schülerinnen und Schüler aufgrund ihres Entwicklungsstandes und auch wegen ihrer mit zunehmendem Alter sich
ändernden rechtlichen Situation immer mehr Verantwortung für ihr eigenes Denken und Handeln übernehmen.
Wir erwarten uns, dass sie im Schulleben bereits durch ihre Selbst- und Sozialerfahrungen in anderen Gemeinschaften (Familie, Kindergarten,
Grundschule, Freizeitvereine) für das Zusammenleben und –arbeiten förderliche Verhaltensweisen gelernt haben. Diese gilt es zu reflektieren, zu
festigen und weiter auszubauen.

Wir bedenken, dass Schülerinnen und Schüler von uns erwartete Verhaltensweisen nicht immer angemessen beherrschen und sehen Schule
(und Elternhaus) als Raum sozialen Lernens, in dem wir gemeinsam versuchen, Fehlverhalten ab- und förderliches Verhalten aufzubauen.
Wir sind uns bewusst, dass Fehlverhalten

  • das Lern- und Arbeitsklima allgemein beeinträchtigen, innerhalb der Schulgemeinschaft die Freiheit anderer einschränken und
    deren Lernfortschritt behindern,
  • Kränkungen und Ausgrenzungen zur Folge haben,
  • zu Unfällen, Verletzungen und gesundheitlichen Schäden führen kann,
    sowie Sachbeschädigungen und eine Beeinträchtigung der Nutzung von
    Strukturen bewirken kann.

Wir empfinden es als unsere Aufgabe, konsequent auf die Einhaltung aufgestellter Regeln zu achten, bei offensichtlichem Fehlverhalten der
Schülerinnen und Schüler zu intervenieren und pädagogische Maßnahmen zu setzen.
Wir arbeiten daraufhin, dass die Schülerinnen und Schüler Fehlverhalten einsehen und vermeiden.
Wir sind der Meinung, dass erzieherische Maßnahmen nur greifen, wenn auch
die Eltern mit den Lehrpersonen an einem Strang ziehen.

Die Schüler

Alle Schüler sind zu einem höflichen, toleranten und rücksichtsvollen Sozialverhalten in der Klasse, in der Schule, im Schülerbus, in der Mensa und
bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen außerhalb der Schule verpflichtet.
Grundlage für das Verhalten der Schüler bildet die Schulordnung, aber auch die allgemein in einer Gemeinschaft gültigen Verhaltensregeln.
Erzieherische Maßnahmen:
Im Folgenden sind Beispiele für erzieherische Maßnahmen angeführt, die wir setzen. Die Liste kann nicht vollständig sein, es ist aber leicht möglich aus der
Art der Beispiele den „Geist“ zu erkennen.
In der gemeinsamen Erziehung von Schule und Elternhaus arbeiten wir daraufhin,

  • dass die Schüler in der Gemeinschaft Werte wie Toleranz, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Zusammenarbeit, Selbstkontrolle, selbstkritisches Denken lernen und leben,
  • dass die Schüler ihren schulischen Pflichten nachkommen (Ordnung, Pünktlichkeit, Sorgfalt, Verlässlichkeit,…),
  • dass die Schüler Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen lernen, (Fehlverhalten einsehen, eingestehen, Vorsätze fassen, Disziplinarmaßnahmen annehmen,…),
  • dass die Schüler in ihrer Selbstkompetenz gestärkt werden (Freude an der Arbeit haben, offen für Neues sein, Bedürfnisse angemessen mitteilen, mit Niederlagen, Misserfolg und Erfolg umgehen, sich selbst einschätzen,…).

Um die Schülerinnen und Schüler einen möglichst friedlichen und sorgsamen Umgang miteinander zu lehren, sorgen die Klassenräte unter anderem dafür,
dass

  • gemeinschaftsbildende und beziehungsfördernde Maßnahmen in den einzelnen Klassengemeinschaften durchgeführt werden (Gruppengespräche,…),
  • die Schüler und Schülerinnen lernen, ihre Meinungen und Bedürfnisse angemessen zu äußern,
  • die Schüler und Schülerinnen Konflikte als etwas zum Leben Gehörendes erfahren und lernen, Verfahren zu entwickeln, diese „friedensstiftend“ auszutragen,
  • die Schüler und Schülerinnen sensibel werden im Erkennen von Gewalt jeglicher Art und lernen angemessen darauf zu reagieren,
  • die Schüler und Schülerinnen Verantwortung für die Lerngemeinschaft in der Klasse bzw. in der Schule übernehmen.

Es werden gemeinsam mit den Schülern und Schülerinnen Klassenregeln erstellt. Diese und die bei Nichteinhalten notwendigen Konsequenzen werden in
der Klasse besprochen. Die Bewältigung von Konfliktsituationen wird im Unterricht gelernt und geübt, Gewalt wird thematisiert.
Die Fachkraft für Sozialpädagogik unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung ihrer Probleme und bei der sozialen Integration und hilft beim
Abbau individueller und sozialer Defizite.

Disziplinarmaßnahmen

Disziplinarmaßnahmen haben immer einen erzieherischen Zweck und zielen darauf ab, das Verantwortungsbewusstsein zu stärken und zum korrekten
Verhalten innerhalb der Schulgemeinschaft zurückzuführen. Grundsätzlich muss das Prinzip der Einsicht vorrangig vor dem Prinzip der Bestrafung sein. Die Schüler sollen erkennen, dass Regelverstöße notwendigerweise Konsequenzen mit sich bringen. Die Verantwortung für Disziplinarverstöße ist immer persönlich.
Jeder Maßnahme muss eine Anhörung des betroffenen Schülers vorausgehen, in der der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin die Möglichkeit erhält,
seine/ihre Gründe für das Fehlverhalten darzulegen. Immer gilt, dass Disziplinarmaßnahmen in einem inhaltlichen Zusammenhang zum Vergehen stehen sollen und

  • die Persönlichkeit des Einzelnen nicht verletzen sollen,
  • nur Einzelpersonen betreffen,
  • die Leistungsbewertung nicht beeinflussen,
  • zeitlich begrenzt sind,
  • im ausgewogenen Verhältnis zum Verstoß und zur Anzahl der Übertretungen stehen.

Demnach ist es Aufgabe der Lehrperson, des Klassenrates bzw. der Führungskraft im Einzelfall abzuwägen, welche Maßnahme erzieherisch als sinnvoll erscheint.
Wenn in der Schule Verhaltensregeln übertreten werden, sind folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen, die abhängig von Ausmaß und Art des Vergehens und der Anzahl der Übertretungen sind:

Mittelschule

Verstöße 1. Grades: (trotz Ermahnung bzw. Aufforderung, dies zu unterlassen)

  • häufiges Vergessen der Hausaufgaben, Unterschriften, Unterlagen,
  • ständiges Herausrufen, Kommentieren, Nichteinhalten der
  • Gesprächsregeln;
  • Werfen von Gegenständen (Briefe, Papierflieger, Tafeltücher, usw.),
  • unnötiges Verlassen des Platzes,
  • Kaugummi kauen,
  • Spielen mit Gegenständen,
  • unnötiges Trödeln beim Austreten auf die Toilette, nach der Pause, usw

Verstöße 1. Grades werden im persönlichen Register vermerkt. Sollten sich diese Anmerkungen im Register zum gleichen Vergehen häufen (3 Eintragungen), führen diese Vermerke zu einer Eintragung, die die betreffende
Lehrperson im Klassenregister einträgt.

Maßnahmen

  • mündliche Ermahnung,
  • Gespräch mit Klassenlehrperson bzw. Lernberater/in,
  • Mitteilung an die Eltern über das Mitteilungsheft,
  • größere Zusatzaufgaben, die bewertet werden können,
  • Schulordnung abschreiben,
  • Aufsatz schreiben oder ähnliche Maßnahmen, die zum Vergehen einen Bezug haben,
  • schulinterner Ausschluss aus einer Unterrichtsstunde, Aufgaben erledigen in einer anderen Klasse.

 

Verstöße 2. Grades

  • Beleidigung von Lehrpersonen durch freche, respektlose Bemerkungen,
    ständiges Verlachen und Verspotten von Mitschülern und Mitschülerinnen,
    mutwillige Beschädigung von fremdem Eigentum,
  • unerlaubtes Verlassen des Klassenzimmers oder der Schule während des
    Unterrichtes bzw. während der Pause (z.B. zum Bäcker rennen),
  • Verletzung eines/einer Schülers/Schülerin aus Unachtsamkeit, Gedankenlosigkeit, usw.
  • Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (Messer, Knallkörper…),
  • Fälschen von Unterschriften,
  • Nichtbefolgen von Anweisungen einer Begleitperson bei Lehrausgängen und Lehrausflügen.

Verstöße 2. Grades werden sofort in das Klassenregister eingetragen.

Maßnahmen

    • Gespräch mit dem Direktor
    • Mitteilung an die Eltern über die Direktion
    • Aufsatz schreiben oder ähnliche Maßnahmen, die einen Bezug zum Vergehen darstellen
    • schulinterner Ausschluss aus einer Unterrichtsstunde, Aufgaben erledigen in einer anderen Klasse,
    • bei mutwilliger Sachbeschädigung: Ersatz, Reparatur, Säuberung des Gegenstandes,
    • Stille Pause für einen oder mehrere Tage
    • Ausschluss von einer Klassenfeier oder Schulfeier,
    • Ausschluss beim nächsten Lehrausgang, Ausschluss vom nächsten Lehrausflug, Ausschluss vom Maiausflug,
    • (zeitweiliger) Ausschluss von schulergänzenden Tätigkeiten (z. B. Schulsport, Musical),
    • schulinterner Ausschluss vom Unterricht unter Aufsicht in einer anderen Klasse oder in der Bibliothek.

Verstöße 3. Grades

Als schwerste Vergehen gelten bewusste Tätlichkeiten gegen Personen und mutwillige Sachbeschädigungen, die unter allen Umständen unterbunden werden müssen. Folgende Vergehen werden streng bestraft:

  • Jegliche Art von bewusster Gewaltanwendung gegenüber Mitschülern/innen und Lehrpersonen,
  • Diebstahl,
  • Schule schwänzen,
  • Rauchen, Trinken von alkoholischen Getränken in der Schule oder bei schulbegleitenden Tätigkeiten,

Verstöße 3. Grades werden sofort in das Klassenregister eintragen.

Maßnahmen

  • Gespräch mit dem Direktor
  • Mitteilung an die Eltern über die Direktion
  • Ausschluss von einer Klassenfeier oder Schulfeier, Ausschluss beim nächsten Lehrausgang, Ausschluss vom nächsten Lehrausflug,
  • Ausschluss vom Maiausflug,
  • Ausschluss aus der Schulgemeinschaft für maximal 15 Tage,
  • Vermerk im Schülerbogen.

Formen der Wiedergutmachung

Unter Formen der Wiedergutmachung verstehen wir beispielsweise

  • Sich entschuldigen (mündlich, schriftlich, beim Einzelnen, vor der Klasse)
  • Finanzielle Wiedergutmachung des Schadens oder Leistung eines finanziellen Beitrages zur Wiedergutmachung,
  • Wiederherstellen des ursprünglichen Zustandes (z.B. durch Putzen, Anstreichen,…)
  •  Eine Arbeit verrichten, die der Klassengemeinschaft/ Schulgemeinschaft zugute kommt
  • Zusätzliche sinnvolle Lernarbeit, die auch kontrolliert wird

Rekursmöglichkeit

Wer gegen getroffene Disziplinarmaßnahmen Einspruch erheben will, kann sich an die Schlichtungskommission wenden.
Bevor sich die Schlichtungskommission mit einem Konflikt befasst, sollen die Beteiligten das direkte Gespräch suchen. Ein eventueller Rekurs (mit Angabe des Grundes, Datum und Unterschrift des Erziehungsberechtigten) kann innerhalb von 15 Werktagen nach Bekanntgabe der Disziplinarmaßnahme an den Direktor/die Direktorin gerichtet werden.
Des Weiteren werden die Rekursmöglichkeiten von der Schüler- und Schülerinnencharta, Art. 6, geregelt.