1. Transport der Schülerinnen und Schüler
Der Jahrestarif für den Schülertransport kostet 20 Euro. Das Ansuchen um Ausstellung oder Erneuerung des Südtirol Passes abo+ muss Oneline über die Internetseite www.suedtirolmobil.info/de von den Eltern gestellt werden.
Der Südtirol Pass abo+ muss immer beim Einsteigen (Check in) entwertet werden. Bei Verlust oder Beschädigung muss ein Duplikat beantragt werden, dieses Duplikat kostet ebenfalls 20 Euro.
Die Schülerinnen und Schüler haben sich auf dem Transport diszipliniert zu verhalten und die Anweisungen des Fahrers zu befolgen. Bei ungebührlichem Benehmen im Bus oder an der Haltestelle kann ihnen zeitweilig oder auf Dauer der Fahrausweis entzogen werden. In
diesem Fall muss die Familie für den Transport aufkommen. Für Sachbeschädigungen am Bus haften die Eltern der Verursacherin oder des Verursachers. Sollte der Bus Verspätung haben, müssen die Schüler mindestens noch eine halbe Stunde nach der regulären Abfahrtszeit an der Haltestelle warten. Danach begeben sich die Schüler in die Grundschule von Taufers i. M. oder Schluderns, wo sie weitere Anweisungen von Seiten der Direktion erhalten.
2. Aufsicht
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich rechtzeitig vor dem Schulhaus einfinden. Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn übernehmen die Lehrpersonen die Aufsicht. In der Mittelschule werden die Schüler um 7.20 Uhr ins Schulhaus eingelassen. Für die Grundschulen Schluderns und Taufers gelten gleitende Eintrittszeiten von 7.30 – 7.40 Uhr.
3. Schulzeit
Beginn und Ende des Unterrichtes sind dem Stundenplan zu entnehmen. Beginn und Ende der Pflichtquote (WPF) und des Wahlfaches sind in der jeweiligen Ausschreibung angeführt.
Während der gesamten Schulzeit, einschließlich der Pause, dürfen die Schüler nicht ohne Erlaubnis das Schulareal verlassen.
4. Pause
Bei trockenem Wetter verlassen in der Pause alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus. Die Jause sollte gesund sein. Es werden belegte Brote, Obst und Joghurt empfohlen, von Süßigkeiten, Pommes frites und Salzgebäck wird abgeraten.
5. Absenzen
Kann eine Schülerin oder ein Schüler die Schule nicht besuchen, sollte die Schule möglichst bis Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis gesetzt werden (eventuell auch mündlich durch die Mitschüler und Mitschülerinnen). Alle Absenzen sind von den Eltern oder einem/er
Erziehungsberechtigten schriftlich zu rechtfertigen. Für vorhersehbare Absenzen (z.B. Arztbesuch, Teilnahme an einer Hochzeit oder Beerdigung in der Verwandtschaft, Teilnahme an Sportkämpfen, die von der FIS ausgeschrieben sind u. ä.) ist im Voraus eine
Genehmigung einzuholen, für einen Tag bei den zuständigen Klassenlehrpersonen (in der GS) bzw. dem pädagogischen Team in der Mittelschule, für mehr als einen Tag bei der Direktion.
6. Befreiung vom Religionsunterricht
Die Eltern haben das Recht, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Eine entsprechende Erklärung ist zu Beginn des Schuljahres in der Direktion vorzulegen, sie ist bindend für das ganze Schuljahr. Fallen die Religionsstunden auf die erste oder letzte Stunde des Schultages, können die Schülerinnen und Schüler mit Einverständnis der Eltern später in die Schule kommen bzw. diese früher verlassen. In allen anderen Fällen werden die Schülerinnen und Schüler an der Schule beschäftigt.
7. Befreiung vom Turnunterricht
Auf Ansuchen der Eltern, das durch ein ärztliches Zeugnis belegt ist, können Schülerinnen und Schüler aus medizinischen Gründen von den praktischen Turnübungen befreit werden.
8. Lehrausgänge und Lehrausflüge
Die Teilnahme an Lehrausgängen und Lehrausflügen ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Ganztägige Lehrausflüge sowie Lehrausgänge, die eine besondere Vorbereitung (warme Kleidung, Regenschutz, Eintritt, Taschengeld, …) erfordern, werden den Eltern im Voraus schriftlich mitgeteilt. Bei allen schulischen Tätigkeiten und Veranstaltungen sowie auf dem Schulweg ist der Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen strengstens verboten.
9. Wahlfach
Außerhalb der normalen Unterrichtszeit werden von der Schule Kurse und Betätigungen verschiedenster Art angeboten. Die Teilnahme an diesen Wahlfächern ist frei. Die einzelnen Kurse werden von den Lehrpersonen schriftlich bekannt gegeben. Die Ausschreibung enthält alle näheren Angaben (Zielgruppe, maximale Teilnehmerzahl, Auswahlkriterien, Termin, Ort, usw.). Eventuelle Kosten (Kursbeitrag, Materialkosten) gehen zu Lasten der Eltern. Wer sich in einen Kurs einschreibt, verpflichtet sich damit zum regelmäßigen Besuch. Für das Fernbleiben ist eine Entschuldigung vorzulegen. Wer öfter unentschuldigt fehlt oder sich nicht an die Weisungen der Lehrpersonen hält, kann vom weiteren Kursbesuch ohne Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden.
10. Eigentum der Schule – Haftung
Zu den selbstverständlichen Pflichten der Schülerinnen und Schüler gehört es, dass sie mit Räumlichkeiten und Einrichtung, Schul- und Bibliotheksbüchern sowie Lehrmitteln schonend umgehen. Die Schule haftet nicht für die im Schulhof abgestellten Fahrräder und die in den
Garderoben abgelegten Kleider samt den darin befindlichen Wertgegenständen. Für mutwillig angerichtete Schäden haften die Eltern, verlorene sowie stark beschädigte Bücher müssen bezahlt werden.
11.Versicherung
Die Schülerinnen und Schüler sind auf dem Schulweg, während des Unterrichtes und bei allen schulischen Veranstaltungen versichert. Das Betreten des Schulhauses außerhalb der Unterrichtszeit ist nicht erlaubt. Die Schule haftet auch nicht für Schäden, die sich Schülerinnen und Schüler außerhalb der Dienstzeit der Lehrpersonen im Schulbereich zuziehen oder dort anrichten.
Wenn Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg einen Unfall erleiden, verständigen die Eltern umgehend die Direktion, dass die Unfallmeldungen termingerecht weitergeleitet werden können. Die Schule haftet nicht, wenn die Meldung durch die Erziehungsberechtigten nicht termingerecht erfolgt.
12.Sprechtage – Sprechstunden
Im Laufe des Schuljahres werden in der Grundschule drei allgemeine Sprechtage angeboten: der erste innerhalb November, der zweite nach Ende des 1. Semesters (nach Anfrage) und der dritte im Zeitraum März/April. In der Mittelschule werden zwei allgemeine Elternsprechtage angeboten. Die genauen Termine werden zu Schulbeginn den Eltern mitgeteilt.
Jede Lehrperson gewährt eine Sprechstunde in der Woche. Die Eltern müssen sich zu den Sprechstunden im Voraus anmelden, damit es nicht zu Überschneidungen kommt und die Lehrpersonen alle Unterlagen bereithalten können. Am letzten Schultag wird der Schülerbogen den Eltern ausgehändigt oder dem/der Schüler/in persönlich übergeben. Die abschlussdiplome der Mittelschule können nur im Sekretariat gegen Hinterlegung der Unterschrift bezogen werden.
13. Elternversammlungen
Die Eltern können in Absprache mit der Direktion in der Schule Elternversammlungen auf eigene Initiative abhalten.
14. Öffentlichkeit der Akten
Die Verwaltungsakten (Protokolle, Beschlüsse, Register, …) der Schule sind öffentlich.
Wichtige Informationen können auch auf der Homepage des Sprengels abgerufen werden.
Die Eltern erhalten einen Auszug aus dem Schulprogramm.
15. Umweltfreundliche Schulsachen
Aus erzieherischen Gründen werden umweltfreundliche Schulsachen bevorzugt.
16. Störung des Unterrichts
Jede Störung des Unterrichtes ist verboten. Nur mit Genehmigung des Direktors dürfen Außenstehende die Klassen während des Unterrichtes betreten.
17. Rauchverbot
Im ganzen Schulhaus herrscht rund um die Uhr striktes Rauchverbot.
18. Außerschulische Nutzung
Die Benützung von Schulräumen, Einrichtungen, Lehrmitteln und Medien für außerschulische Zwecke kann auf Anfrage an die Direktion gewährt werden.
19. Werbeverbot Werbung kommerzieller oder politischer Art (z.B. Verteilung von Werbematerial, Einladungen, usw.) über die Schülerinnen und Schüler ist nicht erlaubt. In der Schule dürfen Mitteilungen, Poster, Aufrufe, usw. nur mit Genehmigung der Schulleiterin oder des
Schulleiters ausgehängt werden. In den Klassen ist der Aushang von Postern nur mit Genehmigung der Lehrpersonen erlaubt.
20. Freiwillige Mitarbeit
Die Schulverwaltung übernimmt keine Haftung für Schäden, die Personen erleiden, die sich freiwillig an Initiativen der Schule beteiligen.
Außenstehende Personen, die nicht in einem Dienstverhältnis mit der Schule stehen und freiwillig bei Wahlpflicht- und Wahlangeboten mithelfen, haften nicht für Schäden, die Schülerinnen und Schüler in Obhut der Schule anrichten oder erleiden.
21. Streik Bei bevorstehenden Streiks und bei Gewerkschaftsversammlungen wird den Eltern schriftlich mitgeteilt, ab wann der Unterrichtsbetrieb eingestellt wird. Fahrschüler werden bis zur Abfahrt beaufsichtigt. Ab dem Zeitpunkt, der in der Mitteilung angegeben ist, fällt die Aufsichtspflicht an die Eltern zurück.
22. Verwendung von personenbezogenen Daten
Die Schule ist durch die Einschreibung im Besitz von personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern. Diese Daten werden ausschließlich im Rahmen und zu Zwecken der öffentlichen Verwaltung benutzt.
23. Verbot des Gebrauchs von Mobiltelefonen
In der Schule besteht ein generelles Handyverbot. Für dringende Fälle kann das Schultelefon benutzt werden. Begründete Ausnahmen werden für Schülerinnen und Schüler in besonderen Situationen gewährt.
Handys, die in der Schule dennoch benutzt werden, klingeln oder störende Töne von sich geben, werden von den Lehrpersonen eingezogen und in der Direktion hinterlegt und können nur von den Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
24. Interne Schulordnung für die Schülerinnen und Schüler
Das Kollegium jeder Schule ist ermächtigt im Rahmen der Sprengelschulordnung und der Disziplinarordnung eine interne Hausordnung zu erlassen.