Transparente Verwaltung

Unter Berücksichtigung der organisatorischen und dimensionalen Merkmale des Schulbildungssektors und der einzelnen Institutionen, der Spezifität und Besonderheit der Funktionen, die die Schulen charakterisiert, hat ANAC mit entsprechender Leitlinie spezifische Hinweise und Richtlinien zur Anwendung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsprävention und Transparenz auf staatliche Bildungseinrichtungen gegeben.

Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge 6 novembre 2012, n. 190  e al decreto legislativo 14 marzo 2013, n. 33.

Determinazione n. 430 del 13/04/2016 – rif. – www.anticorruzione.it

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene (Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013)
Allgemeine Bestimmungen Programm für Transparenz und Integrität

Art. 10,c.8, lett. a), d.lgs.n. 33/2013

Korruptionsvorbeugung (Art. 43, c. 1, d.lgs. n. 33/2013)

Korruptionsvorbeugung | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol

Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz – Zeitraum 2023 – 2025:

Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption und Transparenz_Zeitraum 2023_2025

delibera-n.-430-del-13-aprile-2016_ANAC

Die Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung an den autonomen Schulen (RPC) – die Bildungsdirektoren
Auf Landesebene üben die jeweiligen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren die Funktion des Verantwortlichen für die Korruptions-vorbeugung aus.
Die Beauftragten für die Vorbeugung der Korruption – die Abteilungsdirektoren der Bildungsdirektionen
Auf Landesebene üben die Abteilungsdirektoren der jeweiligen Bildungsdirektionen die Funktion des Beauftragten für die Korruptionsvorbeugung aus
Die Schulführungskräfte
Die Schulführungskräfte sind für alle Maßnahmen und Verwaltungsmaßnahmen der Schule verantwortlich, für die sie zuständig sind.
Allgemeine Akte

Art. 12, Abs. 1, 2)

 

 

 

 

 

 

1. https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/schulrecht.asp

2. Rundschreiben | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol

3. Verhaltenskodizes:

4. Leitbild,  Schulprogramm,  interne Schulordnung

In Bearbeitung

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
(Art. 34, Abs. 1, 2)
In Bearbeitung
Organisation Politisch-administrative Organe
(Art. 13, Abs. 1, Buchst. a
Art. 14)
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:

(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)·  Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Die Schulführungskraft ist die/der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.· Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.·  Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.·  Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.· Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie/Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden· Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.
(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)·    Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel· Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch· Die Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.· Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.

Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:

Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.

Zu den Kompetenzen des Schulrates:

(laut LG Nr. 20/1995)· Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.· Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:· er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan· er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,· er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, · er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,· er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,· er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.· Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.·  Der Schulrat kann weitere Befugnisse an die Schulführungskraft delegieren.·  Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,·  Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,·  Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000)·  Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,· Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders·  Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,·  Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,·  Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.
(laut DLH Nr. 74/2001)· Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.· Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.· Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.· Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.· Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.· Der Schulrat kann die Schulführungskraft ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.· Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.· Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:·  Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
·  Gründung von Stiftungen,
·  Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
·  dingliche Rechte über Immobilien,
·  Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
·  wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
·  Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.

Zu den Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates:
Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:-> Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen

Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten / Art. 47

Für die Schule nicht zutreffend

Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag) / Art. 28, Abs. 1

Für die Schule nicht zutreffend

Gliederung der Ämter
(Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c)
1. Der Schulsprengel hat seinen Sitz in Schluderns, Schulgasse 13 und besteht aus 04 Schulstellen bzw. Außenstellen.

Im Schuljahr 2023/24 sind an der Schule eine Direktorin, eine Vizedirektorin, 1 Sozialpädagogin, 44 Lehrpersonen und 4 Personen in der Verwaltung tätig.

Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: siehe Homepage der Schule: Sektion Transparente Verwaltung, Unterbereich Bilanzen: (Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung)

Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.

Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.

Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.

Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“

Telefon und elektronische Post
(Art. 13, Abs. 1, Buchst. d)
Telefonnummer: 0473 615146
E-Mail-Adresse: ssp.schluderns@schule.suedtirol.it
PEC-Adresse: ssp.schluderns@pec.prov.bz.it
Aufträge für Beratung und Mitarbeit Art. 15, Abs. 1,2 Aufträge an externe Referenten:

https://consulentipubblici.dfp.gov.it/
(laufende Veröffentlichungen nach Jahr und Beauftragte)

tabellarische Übersichten nach Finanzjahr
2018_incarichi_consulenti
2019_incarichi_consulenti
2020_incarichi_consulenti
2021_incarichi_consulenti
2022_incarichi consulenti

L190

Zuschläge und Vergaben: XML-Dateien

Dataset2014 (16.3 KiB)

Indicedataset 2014 (1.3 KiB)

Dataset2016 (60.7 KiB)

Indicedataset2016 (1.0 KiB)

Dataset2017 (87.7 KiB)

Indicedataset2017 (1.0 KiB)

Esiti 2018 20190118-1 (91.3 KiB)

Esiti 2019 20200109-1 (86.6 KiB)

Esiti 2020 20210123-1 (77.3 KiB)

Esiti 2021 20220115-1 (3) (71.9 KiB)

Esiti 2022 20230113-1 (73.5 KiB)

Lesbare XML-Datei Esiti 2022 (58.0 KiB)

Führungskräfte
(Art. 10, Abs. 8, Buchst. d
Art. 15, Abs. 1, 2, 5
Art. 41, Abs. 2, 3)
Dr. Karin Schönthaler

Lebenslauf Schönthaler Karin

Führungsauftrag_2023-2027_SSP Schluderns – Karin S

http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/transparenz.asp

http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

Organisatorische Positionen
(Art. 10, Abs. 8, Buchst. d)
Direktor-Stellvertreterin: Sonja Abart
Schulstellenleiter*innen:
Mittelschule Glurns: derzeit nicht besetzt
Grundschule Glurns: Wieser Elisabeth
Grundschule Schluderns: Abart Sonja
Grundschule Taufers: Basso Marco Umberto
Stellenplan
(Art. 16, Abs. 1, 2)
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag
(Art. 17, Abs. 1, 2)
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten
(Art. 16, Abs. 3)
September – November 2020: 11,98
Dezember 2020 – Februar 2021: 11,41
März – Mai 2021: 10,87
Juni – August 2021: 6,08
September – November 2021: 16,62
Dezember 2021 – Februar 2022: 22,51
März – Mai 2022: 18,48
Juni – August 2022: 11,44
September – November 2022: 21,78
Dezember – Februar 2023: 21,21
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
(Art. 18, Abs. 1)
Koordinatoren für das Schulprogramm:

  • Ziernheld Barbara – Gesundheitsfördernde Schule MS
  • Dietl Karin – Gesundheitsfördernde Schule GS
  • Klotz Doris – Schulgemeinschaft
  • Frank Andrea – Integration GS
  • Sachsalber Doris – Integration MS
  • Coletti Sabrina – Berufsorientierung MS

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge / Art. 18, Abs. 1

Veröffentlichung Nebentätigkeit

Kollektivvertragsverhandlungen
(Art. 21, Abs. 1)
http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen
(Art. 21, Abs. 2)
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp
Wettbewerbe Art. 19 Wettbewerbe des Verwaltungspersonals sowie für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen:

http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/wettbewerbe.asp

Aufnahme des Lehrpersonals (Landes- und Schulranglisten):

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/ranglisten.asp

Wettbewerbe für das Lehrpersonal und für  die Schulführungskräfte:

https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/wettbewerbe.asp

Performance Performance-Plan
(Art. 10, Abs. 8, Buchst. b)
Schulprogramm

“In Bearbeitung”

Bericht zur Performance
(Art. 10, Abs. 8, Buchst. b)
„In Bearbeitung“
Gesamtbetrag der Prämien
(Art. 20, Abs. 1)
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp
Daten zu den Prämien
(Art. 20, Abs. 2)
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp
Wohlbefinden am Arbeitsplatz
(Art. 20, Abs. 3)
„In Bearbeitung“
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren Daten zu den Verwaltungstätigkeiten
(Art. 24, Abs. 1)
Schulstelle Lehrpersonen Schüler Klassen
Mittelschule Glurns 18 113 6
Grundschule Glurns 12 53 5
Grundschule Schluderns 13 97 5
Grundschule Taufers 8 61 5
Summe
Verfahrensarten
(Art. 35, Abs. 1, 2)
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp

 

Monitoring der Verfahrenszeiten
(Art. 24, Abs. 2)
„In Bearbeitung“
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen
(Art. 35, Abs. 3)
Stichprobenkontrollen und andere Daten sind schriftlich an die E-Mail Adresse ssp.schluderns@schule.suedtirol.it   zu richten.
Maßnahmen Maßnahmen politische Organe
(Art. 23)
Beschlüsse Schulrat

Beschlüsse Schulrat 2019 (51.7 KiB)

Schulratsbeschlüsse 2020 (64.3 KiB)

Schulratsbeschlüsse 2021 (65.1 KiB)

Schulratsbeschlüsse 2022 (62.5 KiB)

Beschlüsse PNRR

Beschluss_Schulrat Nr. 1 vom 20.04.2023_PNRR

NEU_Beschluss Schulrat Nr. 8 – Änderung Verteilung der Gelder PNRR 4.0

Beschluss_Lehrerkollegium Nr. 3_PNRR

NEU_Beschluss_Lehrerkollegium Nr. 5_Änderung PNRR_24.05.2023

Maßnahmen Führungskräfte
(Art. 23)
Dekrete der Schulführung

Dekrete Der Schulführungskraft 2019 (52.9 KiB)

Dekrete Der Schulführungskraft 2020 (65.2 KiB)

Dekrete Der Schulführungskraft 2021 (74.7 KiB)

2022 Dekrete Schulführung (77.3 KiB)

Ausschreibungen und Verträge Art. 37, Abs. 1,2

 

Vergabebekanntmachungen AOV

Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)

Zuschläge und Vergaben

Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)

Entgelt und Vergütungen:

Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)

AOV Programmierung

Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)

Dreijahresprogramm 2020 - 2022 (168.5 KiB)

Zweijahresprogramm2020 - 2021 (168.3 KiB)

Veröffentlichung Dreijahresprogramm Der öffentlichen Bauaufträge - 2021 - 2022 - 2023 Negativmeldung (184.3 KiB)

Veröffentlichung Zweijahresprogramm Der Lieferungen Und Dienstleistungen 2021 - 2022 Negativmeldung (184.5 KiB)

Veröffentlichung Zweijahresprogramm Der Lieferungen Und Dienstleistungen 2022 - 2023 Negativmeldung (186.6 KiB)

Veröffentlichung Dreijahresprogramm Der öffentlichen Bauaufträge - 2022 - 2023 - 2024 Negativmeldung (186.4 KiB)

Dreijahresprogramm Der öffentlichen Bauaufträge - 2023 - 2023 - 2025 Negativmeldung (187.1 KiB)

Zweijahresprogramm Der Lieferungen Und Dienstleistungen 2023 - 2024 Negativmeldung (187.3 KiB)

Ökonomatsausgaben

2023 Abrechnung Ökonomat 1 Periode (56.3 KiB)

2023 Abrechnung Ökonomat 2 Periode (270.2 KiB)

Register Ökonomat 2022 (60.0 KiB)

Register Ökonomat 2021 (56.2 KiB)

Register Ökonomat 2020 (54.9 KiB)

Register Ökonomat 2019 (63.8 KiB)

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen Kriterien und Modalitäten
(Art. 26, Abs. 1)
Infos zu Schülerbeiträgen

Festlegung Der Schülerbeiträge Schuljahr 2019-20 (113.9 KiB)

Beschluss Nr 4 - Festlegung Der Schülerbeiträge 2021-22 (56.9 KiB)

Bilanzen Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung
(Art. 29, Abs. 1)
Bilanzen

2022

Bilanz 2022 (90.7 KiB)

Begleitbericht Zum Jahresabschluss 2022 (5.4 MiB)

Schulratsbeschluss Genehmigung Jahresabschlussrechnung 2022 (935.8 KiB)

Anhang Zum Jahresabschluss 2022 (120.9 KiB)

2021

Bilanz 2021 (105.3 KiB)

Anhang 2021 (308.8 KiB)

JA 2021 - Begleitbericht (320.4 KiB)

2020

Bilanz 2020 (90.7 KiB)

Anhang 2020 (308.9 KiB)

JA 2020 - Begleitbericht (313.2 KiB)

2019

Bilanz 2019 (81.9 KiB)

Anhang 2019 (312.1 KiB)

JA 2019 - Begleitbericht (315.1 KiB)

Budget

2023

Budget 2023 (1.2 MiB)

Begleitbericht Zum Budget 2023 (2.8 MiB)

Schulratsbeschluss Genehmigung Budget 2023 (916.1 KiB)

Kurzliste Budget 2023 (55.7 KiB)

2022

Begleitbericht Zum Budget 2022 (4.3 MiB)

Budget 2022 - 2024 (1.3 MiB)

Kurzliste Budget 2022 (55.5 KiB)

2021

Budget 2021 (106.4 KiB)

Kurzliste Budget 2021 (55.5 KiB)

Budget 2021 - Begleitbericht (619.9 KiB)

Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen
(Art. 29, Abs. 2)
„In Bearbeitung“
Immobilien und Vermögensverwaltung Immobilienvermögen
(Art. 30)Mieten (Art. 30)
Die Schulgebäude der Mittelschule und Grundschule Glurns befinden sich im Eigentum der Gemeinde Glurns.

Die Grundschule Schluderns befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schluderns.

Die Grundschule Taufers befindet sich im Eigentum der Gemeinde Taufers.

Für die Schulen nicht zutreffend

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung (Art. 31, Abs. 1) D_11409_2022_Ernennungsdekret_Kontrollorgane.pdf

Keine Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule bzw. des Rechnungshofes.

Die Körperschaft verfügt nicht über ein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV) oder über eine gleichwertige Struktur.
(Delibera ANAC n. 201 del 13 aprile 2022)
Pubblicazione attestazioni e delle griglie di rilevazione

All 1.1. Documento di attestazione per le amministrazioni – par. 1.1_BZ

All 3. Scheda di sintesi sulla rilevazione degli OIV o degli organismi con funzioni analoghe (1)

2022_All 2.1. A – Griglia rilevazione al 31.05.2022 per amministrazioni – par. 1.1 rev.20.06.22 (2)

Tabelle OIV ANAC SSP Schlanders – Jahr 2023SSP Schluderns_Attestazione Trasparenza_2023

Dienste und Leistungen der Verwaltung Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards
(Art. 32, Abs. 1)
Dienstleistungsgrundsätze der Schule
Kosten
(Art. 32, Abs. 2, Buchst. a
Art. 10, Abs. 5)
„In Bearbeitung“
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen
(Art. 32, Abs. 2, Buchst. b)
„In Bearbeitung“
Zahlungen der Verwaltung Daten zu den Zahlungen

Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung
(Art. 33)

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung oder Honorarnote mittels Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers.

1_Daten zu den Zahlungen 

Jährlich

2019

2020

2021

2022

Trimestral

01.01. – 31.03.2022

01.04. – 30.06.2022

01.07. – 30.09.2022

01.10. – 31.12.2022

2_Indikator Zahlungsverhalten

  • Zahlungsindikator 2020: – 16,96
  • Jänner – März 2020: – 23,13
  • April – Juni 2020: – 21,02
  • Juli – September 2020: – 10,72
  • Oktober – Dezember 2020: –20,53
  • Zahlungsindikator 2021: – 12,71
  • Jänner – März 2021: – 17,58
  • April – Juni 2021:  – 8,89
  • Juli – September 2021: – 11,84
  • Oktober – Dezember 2021: – 21,40
  • Zahlungsindikator 2022: 
  • Jänner – März 2022: – 9,57
  • April – Juni 2022: – 10,71
  • Juli – September 2022: – 10,26
  • Oktober – Dezember 2022: – 18,83
  • Zahlungsindikator 2023:
  • Jänner – März 2023: -20,28
  • April – Juni 2023:

3_communicazione assenza posizioni debitorie

2022_Stock del debito

2021_Stock del debito

2020_Stock del debito

2019_Stock del debito

4_pagoPa Zahlungen

pagoPa ist das staatliche Zahlungssystem der Agenzia per l’Italia Digitale (AGID). Es soll alle Zahlungen an die öffentlichen Verwaltungen einfacher, sicherer und transparenter gestalten. pagoPA erfolgt in Umsetzung von Art. 5 des Kodex der Digitalen Verwaltung und GD Nr. 179/2012.

Der Vermittlungspartner von pagoPA für die Autonome Provinz Bozen ist die Südtiroler Einzugsdienste AG mit dem dazu vorgesehenen Zahlungsportal ePays.

IBAN und Ämterkodex
(Art. 36)
Bankkoordinaten und Ämterkodex

Bank Raiffeisenkasse Prad-Taufers
IBAN IT 24 T 08183 58930 000301233505
SWIFT RZSBIT21127
Ämterkodex (codice univoco ufficio) UF8ENW
Weitere Inhalte Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft Dr. Karin Schönthaler karin.schoenthaler@schule.suedtirol.it zu richten.

Anträge um Bürgerzugang
Jänner 2023 bis Juni 2023: keine Anträge. Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: ssp.schluderns@schule.suedtirol.it

Korruption

Korruptionsvorbeugung | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol

Beschluss (ssp-schluderns.it)