Unter Berücksichtigung der organisatorischen und dimensionalen Merkmale des Schulbildungssektors und der einzelnen Institutionen, der Spezifität und Besonderheit der Funktionen, die die Schulen charakterisiert, hat ANAC mit entsprechender Leitlinie spezifische Hinweise und Richtlinien zur Anwendung der Rechtsvorschriften zur Korruptionsprävention und Transparenz auf staatliche Bildungseinrichtungen gegeben.
Linee guida sull’applicazione alle istituzioni scolastiche delle disposizioni di cui alla legge 6 novembre 2012, n. 190 e al decreto legislativo 14 marzo 2013, n. 33.
Determinazione n. 430 del 13/04/2016 – rif. – www.anticorruzione.it
Bezeichnung Unterbereich 1. Ebene |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene (Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013) |
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Allgemeine Bestimmungen | Programm für Transparenz und Integrität
Art. 10,c.8, lett. a), d.lgs.n. 33/2013 |
Korruptionsvorbeugung (Art. 43, c. 1, d.lgs. n. 33/2013)
Korruptionsvorbeugung | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz – Zeitraum 2023 – 2025: Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption und Transparenz_Zeitraum 2023_2025 delibera-n.-430-del-13-aprile-2016_ANAC
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Allgemeine Akte
Art. 12, Abs. 1, 2)
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1. https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/schulrecht.asp
2. Rundschreiben | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol 3. Verhaltenskodizes:
4. Leitbild, Schulprogramm, interne Schulordnung In Bearbeitung |
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Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (Art. 34, Abs. 1, 2) |
In Bearbeitung | ||||||||||||||||||||||||
Organisation | Politisch-administrative Organe (Art. 13, Abs. 1, Buchst. a Art. 14) |
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)· Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Die Schulführungskraft ist die/der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.· Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.· Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.· Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.· Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie/Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden· Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke. Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane: Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln. Zu den Kompetenzen des Schulrates: (laut LG Nr. 20/1995)· Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.· Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:· er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan· er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,· er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, · er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,· er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,· er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.· Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.· Der Schulrat kann weitere Befugnisse an die Schulführungskraft delegieren.· Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,· Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,· Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000)· Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,· Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders· Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,· Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,· Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal. Zu den Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates: Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten / Art. 47 Für die Schule nicht zutreffend Rechnungslegung der Fraktionen (Region/Landtag) / Art. 28, Abs. 1 Für die Schule nicht zutreffend |
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Gliederung der Ämter (Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c) |
1. Der Schulsprengel hat seinen Sitz in Schluderns, Schulgasse 13 und besteht aus 04 Schulstellen bzw. Außenstellen.
Im Schuljahr 2023/24 sind an der Schule eine Direktorin, eine Vizedirektorin, 1 Sozialpädagogin, 44 Lehrpersonen und 4 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: siehe Homepage der Schule: Sektion Transparente Verwaltung, Unterbereich Bilanzen: (Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung) Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus. Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule. |
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Telefon und elektronische Post (Art. 13, Abs. 1, Buchst. d) |
Telefonnummer: 0473 615146 E-Mail-Adresse: ssp.schluderns@schule.suedtirol.it PEC-Adresse: ssp.schluderns@pec.prov.bz.it |
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Aufträge für Beratung und Mitarbeit | Art. 15, Abs. 1,2 | Aufträge an externe Referenten:
https://consulentipubblici.dfp.gov.it/
L190 Zuschläge und Vergaben: XML-Dateien
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Führungskräfte (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d Art. 15, Abs. 1, 2, 5 Art. 41, Abs. 2, 3) |
Dr. Karin Schönthaler
Führungsauftrag_2023-2027_SSP Schluderns – Karin S http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/transparenz.asp http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp |
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Organisatorische Positionen (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d) |
Direktor-Stellvertreterin: Sonja Abart Schulstellenleiter*innen: Mittelschule Glurns: derzeit nicht besetzt Grundschule Glurns: Wieser Elisabeth Grundschule Schluderns: Abart Sonja Grundschule Taufers: Basso Marco Umberto |
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Stellenplan (Art. 16, Abs. 1, 2) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp | ||||||||||||||||||||||||
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 1, 2) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp | ||||||||||||||||||||||||
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten (Art. 16, Abs. 3) |
September – November 2020: 11,98 Dezember 2020 – Februar 2021: 11,41 März – Mai 2021: 10,87 Juni – August 2021: 6,08 September – November 2021: 16,62 Dezember 2021 – Februar 2022: 22,51 März – Mai 2022: 18,48 Juni – August 2022: 11,44 September – November 2022: 21,78 Dezember – Februar 2023: 21,21 |
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An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge (Art. 18, Abs. 1) |
Koordinatoren für das Schulprogramm:
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge / Art. 18, Abs. 1 |
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Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 1) |
http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/ | ||||||||||||||||||||||||
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 2) |
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp | ||||||||||||||||||||||||
Wettbewerbe | Art. 19 | Wettbewerbe des Verwaltungspersonals sowie für das Lehrpersonal der Berufs- und Fachschulen:
http://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/wettbewerbe.asp Aufnahme des Lehrpersonals (Landes- und Schulranglisten): https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/ranglisten.asp Wettbewerbe für das Lehrpersonal und für die Schulführungskräfte: https://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/wettbewerbe.asp |
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Performance | Performance-Plan (Art. 10, Abs. 8, Buchst. b) |
Schulprogramm
“In Bearbeitung” |
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Bericht zur Performance (Art. 10, Abs. 8, Buchst. b) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Gesamtbetrag der Prämien (Art. 20, Abs. 1) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp | ||||||||||||||||||||||||
Daten zu den Prämien (Art. 20, Abs. 2) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp | ||||||||||||||||||||||||
Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Art. 20, Abs. 3) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren | Daten zu den Verwaltungstätigkeiten (Art. 24, Abs. 1) |
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Verfahrensarten (Art. 35, Abs. 1, 2) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp
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Monitoring der Verfahrenszeiten (Art. 24, Abs. 2) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen (Art. 35, Abs. 3) |
Stichprobenkontrollen und andere Daten sind schriftlich an die E-Mail Adresse ssp.schluderns@schule.suedtirol.it zu richten. | ||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen | Maßnahmen politische Organe (Art. 23) |
Beschlüsse Schulrat
Beschlüsse PNRR Beschluss_Schulrat Nr. 1 vom 20.04.2023_PNRR NEU_Beschluss Schulrat Nr. 8 – Änderung Verteilung der Gelder PNRR 4.0 Beschluss_Lehrerkollegium Nr. 3_PNRR NEU_Beschluss_Lehrerkollegium Nr. 5_Änderung PNRR_24.05.2023 |
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Maßnahmen Führungskräfte (Art. 23) |
Dekrete der Schulführung
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Ausschreibungen und Verträge | Art. 37, Abs. 1,2
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Vergabebekanntmachungen AOV
Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it) Zuschläge und Vergaben Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it) Entgelt und Vergütungen: Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it) AOV Programmierung Autonome Provinz Bozen (ausschreibungen-suedtirol.it)
Ökonomatsausgaben
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Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen | Kriterien und Modalitäten (Art. 26, Abs. 1) |
Infos zu Schülerbeiträgen
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Bilanzen | Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung (Art. 29, Abs. 1) |
Bilanzen
2022
2021
2020
2019
Budget 2023
2022
2021
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Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen (Art. 29, Abs. 2) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Immobilien und Vermögensverwaltung | Immobilienvermögen (Art. 30)Mieten (Art. 30) |
Die Schulgebäude der Mittelschule und Grundschule Glurns befinden sich im Eigentum der Gemeinde Glurns.
Die Grundschule Schluderns befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schluderns. Die Grundschule Taufers befindet sich im Eigentum der Gemeinde Taufers. Für die Schulen nicht zutreffend |
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Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung | (Art. 31, Abs. 1) | D_11409_2022_Ernennungsdekret_Kontrollorgane.pdf
Keine Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule bzw. des Rechnungshofes.
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Dienste und Leistungen der Verwaltung | Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards (Art. 32, Abs. 1) |
Dienstleistungsgrundsätze der Schule | |||||||||||||||||||||||
Kosten (Art. 32, Abs. 2, Buchst. a Art. 10, Abs. 5) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen (Art. 32, Abs. 2, Buchst. b) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Zahlungen der Verwaltung | Daten zu den Zahlungen
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung |
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung oder Honorarnote mittels Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers.
1_Daten zu den Zahlungen Jährlich Trimestral 2_Indikator Zahlungsverhalten
3_communicazione assenza posizioni debitorie 4_pagoPa Zahlungen pagoPa ist das staatliche Zahlungssystem der Agenzia per l’Italia Digitale (AGID). Es soll alle Zahlungen an die öffentlichen Verwaltungen einfacher, sicherer und transparenter gestalten. pagoPA erfolgt in Umsetzung von Art. 5 des Kodex der Digitalen Verwaltung und GD Nr. 179/2012. Der Vermittlungspartner von pagoPA für die Autonome Provinz Bozen ist die Südtiroler Einzugsdienste AG mit dem dazu vorgesehenen Zahlungsportal ePays. |
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IBAN und Ämterkodex (Art. 36) |
Bankkoordinaten und Ämterkodex
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Weitere Inhalte | Bürgerzugang
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können. Anträge um Bürgerzugang Korruptionsvorbeugung | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol |