Bezeichnung Unterbereich 1. Ebene |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene (Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013) |
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Allgemeine Bestimmungen | Programm für Transparenz und Integrität (Art. 10, Abs. 8, Buchst. A) |
Dreijahresplan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz – Zeitraum 2023 – 2025:
Vorbeugung der Korruption | Autonome Provinz Bozen – Südtirol Dreijahresplan der Schulen zur Vorbeugung der Korruption und Transparenz_Zeitraum 2023_2025 delibera-n.-430-del-13-aprile-2016_ANAC Ernennung Transparenzbeauftragte Transparenzprogramm Dokumentenbeschluss alle Anlagen
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Allgemeine Akte (Art. 12, Abs. 1, 2) |
1. Rechtsbestimmungen 2. Rundschreiben des Schulamtsleiters 3. Verhaltenskodizes: · allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013) · eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft: „In Bearbeitung“ · Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal 4. Leitbild, Schulprogramm, interne Schulordnung 5. folgt |
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Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen (Art. 34, Abs. 1, 2) |
In Bearbeitung | ||||||||||||||||||||||||
Organisation | Politisch-administrative Organe (Art. 13, Abs. 1, Buchst. a Art. 14) |
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft: (laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)· Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Die Schulführungskraft ist die/der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.· Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.· Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.· Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.· Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie/Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden· Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke. (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)· Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel· Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch· Die Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.· Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen. Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane: Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln. Zu den Kompetenzen des Schulrates: (laut LG Nr. 20/1995)· Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.· Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:· er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan· er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,· er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, · er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,· er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,· er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.· Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.· Der Schulrat kann weitere Befugnisse an die Schulführungskraft delegieren.· Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates,· Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,· Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000)· Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm,· Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders· Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,· Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,· Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal. (laut DLH Nr. 74/2001)· Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.· Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.· Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.· Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.· Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.· Der Schulrat kann die Schulführungskraft ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen.· Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.· Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:· Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen, · Gründung von Stiftungen, · Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit, · dingliche Rechte über Immobilien, · Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien, · wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken, · Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen:-> Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen: |
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Gliederung der Ämter (Art. 13, Abs. 1, Buchst. b, c) |
1. Der Schulsprengel hat seinen Sitz in Schluderns, Schulgasse 13 und besteht aus 04 Schulstellen bzw. Außenstellen.
Im Schuljahr 2022/23 sind an der Schule eine Direktorin, eine Vizedirektorin, 1 Sozialpädagogin, 44 Lehrpersonen und 4 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: siehe Homepage der Schule: Sektion Transparente Verwaltung, Unterbereich Bilanzen: (Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung) Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus. Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule. |
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Telefon und elektronische Post (Art. 13, Abs. 1, Buchst. d) |
Telefonnummer: 0473 615146 E-Mail-Adresse: ssp.schluderns@schule.suedtirol.it PEC-Adresse: ssp.schluderns@pec.prov.bz.it |
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Aufträge für Beratung und Mitarbeit | Art. 15, Abs. 1,2 |
Aufträge an externe Referenten:Anagrafe delle prestazioni_perlaPa Suche über Datenbank Perla PA
Zuschläge und Vergaben: XML-Dateien
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Führungskräfte (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d Art. 15, Abs. 1, 2, 5 Art. 41, Abs. 2, 3) |
Karin Mazzari http://www.provinz.bz.it/bildung-sprache/deutschsprachige-schule/bildungsverwaltung/transparenz.asp |
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Organisatorische Positionen (Art. 10, Abs. 8, Buchst. d) |
Direktor-Stellvertreterin: Sonja Abart Schulstellenleiter*innen: Mittelschule Glurns: Grundschule Glurns: Thöni Manuela Grundschule Schluderns: Abart Sonja Grundschule Taufers: Basso Marco Umberto |
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Stellenplan (Art. 16, Abs. 1, 2) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp | ||||||||||||||||||||||||
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag (Art. 17, Abs. 1, 2) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp | ||||||||||||||||||||||||
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten (Art. 16, Abs. 3) |
September – November 2020: 11,98 Dezember 2020 – Februar 2021: 11,41 März – Mai 2021: 10,87 Juni – August 2021: 6,08 September – November 2021: 16,62 Dezember 2021 – Februar 2022: 22,51 März – Mai 2022: 18,48 Juni – August 2022: 11,44 September – November 2022: 21,78 Dezember – Februar 2023: 21,21 | ||||||||||||||||||||||||
An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge (Art. 18, Abs. 1) |
Koordinatoren für das Schulprogramm:
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Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 1) |
http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/ | ||||||||||||||||||||||||
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen (Art. 21, Abs. 2) |
http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp | ||||||||||||||||||||||||
Wettbewerbe | Art. 19 | Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule: Aufnahme des Lehrpersonals (Rangordnungen): Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte: |
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Performance | Performance-Plan (Art. 10, Abs. 8, Buchst. b) |
Schulprogramm |
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Bericht zur Performance (Art. 10, Abs. 8, Buchst. b) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Gesamtbetrag der Prämien (Art. 20, Abs. 1) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp | ||||||||||||||||||||||||
Daten zu den Prämien (Art. 20, Abs. 2) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/performance.asp | ||||||||||||||||||||||||
Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Art. 20, Abs. 3) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Verwaltungstätigkeiten und Verfahren | Daten zu den Verwaltungstätigkeiten (Art. 24, Abs. 1) |
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Verfahrensarten (Art. 35, Abs. 1, 2) |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp
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Monitoring der Verfahrenszeiten (Art. 24, Abs. 2) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen (Art. 35, Abs. 3) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Maßnahmen | Maßnahmen politische Organe (Art. 23) |
Beschlüsse Schulrat
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Maßnahmen Führungskräfte (Art. 23) |
Dekrete der Schulführung
Dekrete der Schulführungskraft 2022 Ermächtigungen zum Vertragsabschluss 2021:
Ermächtigungen zum Vertragsabschluss 2022:
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Ausschreibungen und Verträge | Art. 37, Abs. 1,2 | Liefer- und Dienstleistungsverträge veröffentlicht unter:
https://www.ausschreibungen-suedtirol.it/
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Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen | Kriterien und Modalitäten (Art. 26, Abs. 1) |
Infos zu Schülerbeiträgen
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Bilanzen | Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung (Art. 29, Abs. 1) |
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Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen (Art. 29, Abs. 2) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Immobilien und Vermögensverwaltung | Immobilienvermögen (Art. 30) |
Die Schulgebäude der Mittelschule und Grundschule Glurns befinden sich im Eigentum der Gemeinde Glurns.
Die Grundschule Schluderns befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schluderns. Die Grundschule Taufers befindet sich im Eigentum der Gemeinde Taufers. |
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Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung | (Art. 31, Abs. 1) | Keine Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule bzw. des Rechnungshofes.
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Dienste und Leistungen der Verwaltung | Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards (Art. 32, Abs. 1) |
Dienstleistungsgrundsätze der Schule | |||||||||||||||||||||||
Kosten (Art. 32, Abs. 2, Buchst. a Art. 10, Abs. 5) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen (Art. 32, Abs. 2, Buchst. b) |
„In Bearbeitung“ | ||||||||||||||||||||||||
Zahlungen der Verwaltung | Daten zu den Zahlungen
Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung |
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung oder Honorarnote mittels Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers.
1_Daten zu den Zahlungen :Jährlich Trimestral 2_Indikator Zahlungsverhalten
3_pagoPa ZahlungenpagoPa ist das staatliche Zahlungssystem der Agenzia per l’Italia Digitale (AGID). Es soll alle Zahlungen an die öffentlichen Verwaltungen einfacher, sicherer und transparenter gestalten. pagoPA erfolgt in Umsetzung von Art. 5 des Kodex der Digitalen Verwaltung und GD Nr. 179/2012. Der Vermittlungspartner von pagoPA für die Autonome Provinz Bozen ist die Südtiroler Einzugsdienste AG mit dem dazu vorgesehenen Zahlungsportal ePays. |
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IBAN und Ämterkodex (Art. 36) |
4_Bankkoordinaten und Ämterkodex
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Bank | Raiffeisenkasse Prad-Taufers |
IBAN | IT 24 T 08183 58930 000301233505 |
SWIFT | RZSBIT21127 |
Ämterkodex (codice univoco ufficio) | UF8ENW |
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.
Vorschläge zur Veröffentlichung weiterer Inhalte auf der Sektion „Transparente Verwaltung“ können an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: ssp.schluderns@schule.suedtirol.it
Weitere Inhalte der Schule:
Beschluss-Nr.-4-Festlegung-der-Schuelerbeitraege-2021-22_2.pdf