Sammelklagen
Art. 1, c. 2, d.lgs. n. 198/2009
Art. 4, c. 2, d.lgs. n. 198/2009
Art. 4, c. 6, d.lgs. n. 198/2009
Es ist nicht bekannt, dass Sammelklagen gemäß Artikel 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 189/2009, mit dem Ziel die korrekte Abwicklung einer Aufgabe oder Erbringung eines Dienstes wiederherzustellen, gegen den SSP Schluderns eingebracht wurden. Folglich gibt es derzeit weder Daten über Urteile noch zur Befolgung der Urteile angewendete Maßnahmen die der Veröffentlichungspflicht gemäß Artikel 4 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 198/2009 unterliegen.